Wenn Sie die Anschaffung eines mobilen Objektes planen und es finanzieren wollen, dann haben Sie die Möglichkeit sich bei uns vor ab über die Vor- und Nachteile der möglichen Finanzierungsformen beraten zu lassen.

Hersteller mobiler Objekte (Fahrzeuge, Maschinen usw.) bieten häufig auch eine Finanzierung an. Neben der klassischen Darlehensfinanzierung werden meist auch Mietkauf- und Leasingverträge zur Realisierung der geplanten Investitionen angeboten.

Rechtsanwalt Hansen war fast 20 Jahre als Justitiar bei namhaften herstellerunabhängigen Leasingfirmen und Investitionsfinanzierungsbanken tätig. Er weiß genau um die Unterschiede der einzelnen Finanzierungsarten. Steuerliche Argumente sollten dabei niemals alleine ausschlaggebend sein. Genauso wichtig sind die juristischen Vertragsinhalte und insbesondere die Frage, was am Ende eines Finanzierungs-, Mietkauf-  oder Leasingvertrages mit dem Objekt geschehen soll. Gerade bei Leasingverträgen gibt es sehr viele unterschiedliche Vertragsmodelle mit höchst unterschiedlichen Inhalten zum Ende eines Leasingvertrages (z.B. Vollamortisation ohne Option, Vollamortisation mit Kauf- und Verlängerungsoption,  Teilamortisation mit Andienungsrecht, Teilamortisation mit Mehrerlösbeteiligung, Kilometerverträge usw.).

Viele Kunden unterschätzen die Bedeutung der Vertragsklauseln, die sich mit dem regulären Vertragsende beschäftigen bei Abschluss eines Leasingvertrages. Sie achten viel zu häufig nur auf die Höhe der Raten und zu wenig auf die juristischen und wirtschaftlich viel bedeutenderen anderen Vertragsbestandteile.  Wir beraten Sie umfassend. Solche Fehler können Sie vermeiden!

Häufig kommt es aber auch im Laufe eines Finanzierungs- oder Leasingvertrages zu einem Schaden mit dem Objekt, was insbesondere bei Fahrzeugen sehr häufig passiert und von Ihnen nicht beeinflusst werden kann. Auch die Frage, welcher Schadensersatz Ihnen dann als Geschädigtem zusteht ist unterschiedlich. In einem solchen Fall zeigen sich erhebliche Abweichungen zwischen einem Finanzierungs- oder einem Leasingvertrag.

Wir können Sie über diese Unterschiede vorab und unabhängig beraten, damit Sie auch diese Argumente bei Ihrer Entscheidung für eine Finanzierungsform berücksichtigen können.

Wir beraten Sie neutral. Wir empfehlen auch keine bestimmte Leasinggesellschaft, wir beraten Sie nur dahingehend, welche Vertragsform für Sie und Ihre beabsichtigte Anschaffung die optimale ist.

Fragen Sie uns also frühzeitig!